Justizminister Poppenhäger unterrichtet den Justizausschuss über den Abschluss der Ermittlungen zum Tod eines Untersuchungsgefangenen und über ergriffene Maßnahmen
Im Juli 2010 war ein polnischer Untersuchungsgefangener der JVA Tonna im Hufelandklinikum Bad Langensalza an einer Hyperpyrexie verstorben. Seitdem hatte der Justizminister die Abgeordneten des Justizausschusses regelmäßig über die Umstände des Todes, den Stand der staatsanwaltschaftlichen und dienstrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie über Maßnahmen im Justizvollzug unterrichtet, die zur Vermeidung weiterer solcher Unglücksfälle zügig und konsequent ergriffen wurden. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat zwischenzeitlich ihre Ermittlungen abgeschlossen. Gegen neun Beschuldigte wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts und gegen einen Beschuldigten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Soweit Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt wurden, wurden auch die durch die JVA Tonna eingeleiteten Disziplinarverfahren eingestellt. Die Untersuchung solcher Vorfälle unter Beachtung größtmöglicher Neutralität, aber auch der Fürsorgepflicht gebietet es, dass diese nicht von dem jeweiligen Anstaltsleiter selbst geführt wird. Der Leiter der JVA Tonna wurde daher an das Justizministerium abgeordnet. Aufgrund seiner qualifizierten Kenntnisse in der Planung und Durchführung von Justizvollzugseinrichtungen leitet er das Bau- und Liegenschaftsreferat in der Abteilung Justizvollzug. Er wird in dieser Funktion aufgrund seiner Expertise auch künftig die laufenden und anstehenden Neubaumaßnahmen (JSA Arnstadt, JVA Ostthüringen/Westsachsen) begleiten. Umfassende verwaltungsinterne Überprüfungen zur Aufklärung der Umstände, die zum Tod des Gefangenen geführt haben, ergaben keine Anhaltspunkte für dienstrechtliche Verstöße weiterer Mitarbeiter oder des Anstaltsleiters, die eine dienstrechtliche Verfolgung rechtfertigen würden. In vielen Gesprächen mit den Leitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Thüringer Justizvollzugseinrichtungen wurde der tragische Vorfall ausgewertet. Vorschriften wurden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Ereignis einer eingehenden Überprüfung unterzogen, teilweise neu gestaltet bzw. erlassen. Um solche Unglücksfälle zukünftig bereits von vorn herein auszuschließen, wurde unter anderem eine ständige Sitzwache bei der Fixierung von Gefangenen in den besonders gesicherten Hafträumen angeordnet, die eine unmittelbare Kontrolle ermöglicht.